Tagespflege am Schlosssee

Zur Allerwelle 4, 38518 Gifhorn

Telefon: +49(0)5371 / 89 56 13 - 3
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Ambulanter Pflegeservice

Neubokelerstraße 7A, 38518 Gifhorn

Telefon: +49(0)5371 / 98 48 - 0
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Tagespflege in Gamsen

Neubokelerstraße 7A, 38518 Gifhorn

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Tagespflege in Gifhorn

Tagespflege in Gamsen und am Schlosssee

In der Tagespflege sind die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und die Verhinderung des vorzeitigen Altersabbaus unsere obersten Ziele. Wir fördern die geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Senioren, denn Selbstständigkeit sehen wir als Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität. Durch die enge und persönliche Betreuung erreichen wir einen ganz besonderen Wohlfühlcharakter.

Die hochqualifizierten Pflegekräfte mit gerontopsychiatrischem Wissen und jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Senioren sowie umfangreich ausgebildete Betreuer helfen den Gästen, ihren Alltag selbst zu bestimmen. Dabei geben wir so viel Unterstützung wie nötig und so viel Unabhängigkeit wie möglich. Unser Ziel ist es, alten Menschen rund um das Gefühl zu geben, bei uns wie zu Hause zu sein.

Sie bestimmen selbst, wie oft Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen wollen.
Testen Sie unser Angebot ganz unverbindlich und kostenlos an einem "Schnuppertag".

Service der Tagespflege für Sie

Ambulanter Pflegeservice für Sie

Häufig gestellte Fragen

Pflegebedürftige, die Unterstützung benötigen und deren pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind, können in entsprechenden Einrichtungen Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. In der Regel werden Pflegebedürftige zu Hause abgeholt und am Nachmittag oder Abend zurückgebracht.

Versicherte aller Pflegestufen einschließlich Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Menschen mit einer demenziellen Erkrankung in der sogenannten "Pflegestufe 0"*) haben einen Anspruch auf die Leistungen der Tages- und Nachtpflege.

* - Menschen, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht, die in ihrer Alltagskompetenz aber dauerhaft erheblich eingeschränkt sind.

• Zum einen ist der Leistungsanspruch für Angebote der teilstationären Tages- und Nachtpflege seit dem 1. Januar 2015 auf Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (sogenannte „Pflegestufe 0“) ausgeweitet worden.

• Zum anderen können seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Eine Anrechnung der Leistungen aufeinander erfolgt nicht mehr.

In der Tages- und Nachtpflege erhalten pflegebedürftige Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen nicht allein in ihrer Wohnung leben können, zeitweise Betreuung und werden körperlich und geistig aktiviert. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege sowie die Kosten, die für den Transport zwischen Wohnung und Einrichtung anfallen. Zusätzlich können auch Leistungen für Betreuungs- und Entlastungsangebote für die Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Die Kosten für Verpflegung müssen von den Betroffenen selbst getragen werden. Außerhalb der Aufenthalte in der Tages- und Nachtpflege werden die Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst zu Hause gepflegt. Die komplexen Anrechnungsregelungen, nach denen die Leistungen der Tages- und Nachtpflege bisher mit weiteren ambulanten Pflegesachleistungen teilweise verrechnet wurden, sind seit dem 1. Januar 2015 entfallen. Damit wird den Betroffenen geholfen und ein wichtiger Beitrag geleistet, um pflegende Angehörige bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu unterstützen.

§ 41 SGB XI - Tages- und Nachtpflege

Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5.

Pflegebedürftigkeit Leistungen seit 2017
Max. Leistungen pro Monat
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro

Die Tages- und Nachtpflege kann auch in 2017 weiterhin neben dem ungekürzten Pflegegeld beansprucht werden. Personen mit Pflegegrad 1 können sich Kosten der Tages- und Nachtpflege über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) erstatten lassen, soweit das Budget hierfür ausreicht.

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08.30 - 16.30 Uhr

Ambulanter Pflegeservice GmbH, Ehlers und Rogalski

Ambulanter Pflegeservice GmbH, Ehlers und Rogalski

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